- sistieren
- sis|tie|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉1. etwas \sistieren aufheben, einstellen, unterbrechen (Verfahren, Verordnung)2. jmdn. \sistieren festhalten u. zur Polizeiwache bringen (zur Überprüfung der Personalien)[zu lat. sistere „zum Stehen bringen“]
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sis|tie|ren <sw. V.; hat [lat. sistere = stehen machen, anhalten]:die Ausführung von etw. s.2. (bes. Rechtsspr.) zur Feststellung der Personalien zur Wache bringen; festnehmen:den Verdächtigen s.* * *
sis|tie|ren <sw. V.; hat [lat. sistere = stehen machen, anhalten]: 1. (bildungsspr.) [vorläufig] einstellen, unterbrechen; unterbinden, aufheben: die Ausführung von etw., die Geschäfte s.; doch hat Herr Hitler ... ja manche Maßnahmen sistiert (Hochhuth, Stellvertreter 18); Belgrad sistiert Schuldenzahlungen (NZZ 27. 1. 83, 13). 2. (bes. Rechtsspr.) zur Feststellung der Personalien zur Wache bringen; festnehmen: den Verdächtigen s.; Im Zuge der Auseinandersetzungen sistierte die Polizei auch noch einen 34 Jahre alten Mann (MM 21. 4. 78, 20); <subst. 2. Part.:> Doch nicht die Spur eines Beweises gelingt, um den Sistierten mit den Doppelmorden zu belasten (Noack, Prozesse 107).
Universal-Lexikon. 2012.